Aufgrund ihrer Rückenschmerzen sei das Tragen von alltäglichen Lasten erheblich erschwert und sei es wichtig, dass das Haus über einen Lift verfüge. Ihr psychisches Leiden erfordere eine möglichst stabile, unveränderte unmittelbare Umgebung. Ihre klaustrophobischen Züge verunmöglichten ihr, in einer kleineren Wohnung oder gar in einem WG-Zim- mer zu leben. Aufgrund ihrer Glutenunverträglichkeit sei die Beschwerdeführerin darauf angewiesen, sich die Mahlzeiten selber zubereiten zu können. Wegen ihrer komplexen Persönlichkeitsstörung mit rezidivierenden Panikattacken sei sie für die Allgemeinheit wenig zugänglich und zeitweise unfreundlich.