6. 6.1. In der Sache wehrt sich die Beschwerdeführerin dagegen, dass ihre Wohnkosten nur im Umfang der örtlichen Mietzinsrichtlinien übernommen werden. Ein Mietzins von monatlich Fr. 1'113.00 (inkl. Nebenkostenpauschale) sei für eine Zweizimmer-Wohnung mit Küche und Lift im Mittelland ortsüblich, sicherlich nicht übermässig. Bei den Ergänzungsleistungen würden - 15 -