C. 1. Gegen den Entscheid der Beschwerdestelle SPG erhob A. mit Eingabe vom 26. April 2021 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit folgenden Anträgen: 1. Es sei festzustellen, dass der Anspruch der Beschwerdeführerin auf rechtliches Gehör durch die Sozialkommission Q. und die Beschwerdestelle SPG verletzt wurde.