2. Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG entschied am 24. März 2021: 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde werden die Ziffern 5 und 6 des Entscheids der Sozialkommission Q. vom 25. November 2019 aufgehoben. 2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. -4-