Im Rahmen einer Rentenrevision wurde die Invalidenrente am 29. Januar 2016 aufgehoben. Eine dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht des Kantons Aargau mit Urteil vom 22. September 2016 teilweise gut und wies die Angelegenheit zur weiteren Abklärung und zum erneuten Entscheid an die IV-Stelle zurück. Diese hob die Invalidenrente mit Verfügung vom 14. Dezember 2018 rückwirkend per 31. März 2016 auf. Dagegen führte A. Beschwerde, welche das Versicherungsgericht mit Urteil vom 25. November 2019 wiederum teilweise guthiess und die Angelegenheit zur weiteren Abklärung und zum erneuten Entscheid an die IV-Stelle zurückwies.