5. 5.1. Die Beschwerdeführerin im Verfahren WBE.2021.112 wird verpflichtet, dem Gemeinderat Q. die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 3'500.00 zu 2/5 mit Fr. 1'400.00 zu ersetzen. 5.2. Der Beschwerdeführer im Verfahren WBE.2021.119 wird verpflichtet, dem Gemeinderat Q. die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 3'500.00 zu 3/5 mit Fr. 2'100.00 zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführerin im Verfahren WBE.2021.112 (Vertreter) den Beschwerdeführer im Verfahren WBE.2021.119 das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (Rechtsabteilung) den Gemeinderat Q. (Vertreter) die Beigeladenen 1 und 2 das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)