1. Die Beschwerdeverfahren WBE.2021.112 und WBE.2021.119 werden vereinigt. 2. Die Beschwerden werden abgewiesen. 3. Dem Beschwerdeführer im Verfahren WBE.2021.119, D., wird für das Verfahren vor Verwaltungsgericht die unentgeltliche Rechtspflege gewährt.