Mit dem Erschliessungsplan wird lediglich die raumplanerische Forderung, Bauland zu erschliessen, erfüllt. Die Überbauungsdichte ergibt sich dagegen aus der Zonierung, welche die Bau- und Nutzungsordnung und der dazugehörige Zonenplan der Gemeinde Q. vornehmen. Der Verkehrswert der Parzelle Nr. ccc würde entsprechend drastisch fallen, wenn sie im Rahmen der Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplan gemäss dem Antrag des Beschwerdeführers II ganz oder teilweise der Landwirtschaftszone zugewiesen würde. In diesem Fall hätte die Verbesserung der Erschliessung höchstens eine geringfügige Wertsteigerung zur Folge.