Hier gestaltet sich die Ausgangslage anders und es kann nicht gesagt werden, die Parzelle Nr. ccc erfahre durch die Verbesserung der Erschliessung mittels Ausbau der Rechtskurve der W-Strasse eine Wertsteigerung (in einem bestimmten Umfang). Mit der Verbesserung der Erschliessung wird zwar das Grundstück der Baureife zugeführt, so dass die bestehende Überbauung auf die vorhandenen Nutzungsreserven ausgeweitet werden kann. Der Landwert bestimmt sich aber primär nach der Überbauungsdichte, auf welche der Erschliessungsplan keinen unmittelbaren Einfluss hat. Mit dem Erschliessungsplan wird lediglich die raumplanerische Forderung, Bauland zu erschliessen, erfüllt.