Aus einer gestaffelten Planung und Realisierung der verschiedenen Ausbaumassnahmen an der W-Strasse sind auch keine nachteiligen Auswirkungen auf die Effizienz und Rationalität der Erschliessungsmassnahmen, den haushälterischen Umgang mit Boden und anderen Mitteln oder sonstige mit Planungsgrundsätzen unvereinbare Folgen zu erwarten. Nebenbei bemerkt hält der Beschwerdeführer II die im Fachbericht der Abteilung Verkehr empfohlene Ausweichstelle auf dem nördlichen Streckenabschnitt der W-Strasse offenbar für entbehrlich (Eingabe vom 23. August 2021, S. 2; vgl. auch Protokoll der Verhandlung vom 27. Januar 2022, S. 4).