Die Sachkunde der Fachperson der Abteilung Verkehr war insoweit gefragt, als beurteilt werden musste, ob der Zweck des Erschliessungsplans (Verbesserung der Zufahrt zu den Parzellen Nrn. ggg, ccc und hhh) mit den darin vorgesehenen Massnahmen (Kurvenausbau) erreicht werden kann. Zur zeitlichen Dringlichkeit der übrigen Ausbaumassnahmen äusserte sich die Fachperson denn auch nicht spezifisch, etwa mit dem Hinweis auf eine hohe Gefährdung der Verkehrssicherheit, die ein umgehendes Einschreiten im Hinblick auf die empfohlene Ausweitung der W-Strasse erheische.