5.3. Effektiv steht derzeit nicht einmal fest, ob es für die weiteren von der Fachperson der Abteilung Verkehr empfohlenen Ausbaumassnahmen an der W- Strasse überhaupt einen Erschliessungsplan (mit Enteignungsrecht) braucht, oder ob sich die Gemeinde die Ausbaumassnahmen anderweitig, durch die freihändige Abtretung von Land seitens von Grundeigentümern mit Parzellen entlang der W-Strasse, sichern kann. Der Gemeinderat steht zwecks Schaffung von Ausweichstellen für den Begegnungsfall LW/PW auch schon in Verhandlung mit verschiedenen Grundeigentümern (vgl. dazu die Beschwerdeantworten des Gemeinderats Q., S. 4 f. [Be-