Die Vertreter der Feuerwehr gaben zu bedenken, dass im Ernstfall erschwerende Umstände hinzukämen, beispielsweise Dunkelheit und Hektik, weshalb sich eine Löschungsaktion schon mit diesem Fahrzeug als heikel, wenn auch machbar, gestalten würde. Mit einem noch grösseren Fahrzeug (wie zum Beispiel der Feuerwehr S.) wäre jedoch die Kurve gar nicht zu bewältigen (Vorakten Beschwerdeverfahren II, act. 102 ff.).