2 vorne) haben jedoch – zumindest objektiv betrachtet – auch die Eigentümer der Parzellen Nr. ggg und hhh einen Nutzen von den verbesserten Zufahrtsmöglichkeiten auf ihre Grundstücke, auch wenn sie zur Abfallentsorgung nicht unbedingt darauf angewiesen sind und ihren Kehricht weiterhin auf den angestammten Sammelplatz bei der Parzelle Nr. bbb bringen könnten. Dass grössere Fahrzeuge der Abfallentsorgung und der Feuerwehr die Rechtskurve der W-Strasse problemlos passieren und damit auch näher an ihre Grundstücke heranfahren können, ist auf jeden Fall eine nicht zu unterschätzende Verbesserung der bestehenden Situation.