Es liegt aufgrund der Entstehungsgeschichte auf der Hand, dass der Erschliessungsplan "W. Nord" in erster Linie den Eigentümerinnen der Parzelle Nr. ccc bzw. der Verbesserung der Zufahrtsmöglichkeiten auf diese Parzelle dient, die neu (mit mehreren Wohngebäuden) überbaut werden soll. Wie erwähnt (siehe Erw. 2 vorne) haben jedoch – zumindest objektiv betrachtet – auch die Eigentümer der Parzellen Nr. ggg und hhh einen Nutzen von den verbesserten Zufahrtsmöglichkeiten auf ihre Grundstücke, auch wenn sie zur Abfallentsorgung nicht unbedingt darauf angewiesen sind und ihren Kehricht weiterhin auf den angestammten Sammelplatz bei der Parzelle Nr. bbb bringen könnten.