Deswegen lassen sich die Erforderlichkeit von Erschliessungsmassnahmen und das öffentliche Interesse daran nicht wegdiskutieren. Die "Öffentlichkeit" ist insofern von Erschliessungsmassnahmen betroffen, als die Gemeinschaft der Bewohner einer Siedlung ein Interesse daran hat, dass jeder Bewohner mit den üblichen Verkehrsmitteln erreichbar und seine Versorgung mit allen benötigten Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist.