In der parallel laufenden Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung der Gemeinde Q. stehe die Auszonung der Parzelle Nr. ccc zur Diskussion. Komme es dazu, erübrige sich eine Verbesserung der Erschliessung der Parzelle Nr. ccc. Die Parzellen Nrn. ggg und hhh seien ohnehin nicht auf eine Zufahrtsmöglichkeit für Lastwagen der Abfallentsorgung und der Feuerwehr angewiesen. Das Verfahren der Erschliessungsplanung müsste wegen der angesprochenen Interdependenz mit demjenigen der allgemeinen Nutzungsplanung koordiniert werden.