2. Der Erschliessungsplan "W. Nord" (Vorakten Beschwerdeverfahren II, act. 240) umfasst neben einem Teil der Strassenparzelle Nr. aaa die Parzellen Nrn. ggg, ccc, bbb und hhh, die am östlichen Rand des Baugebiets der Gemeinde Q. in der Ein- und Zweifamilienhauszone (E) situiert sind. Die Parzellen Nrn. ccc, bbb und hhh grenzen direkt an die Quartierstrasse W. (Parzelle Nr. aaa) im Eigentum der Gemeinde Q. an. Zur Parzelle Nr. ggg besteht ab der Quartierstrasse W. und über die Parzelle Nr. hhh eine Zufahrt.