rem von den Beschwerdeführern geäusserten Kritik der fehlenden Wendemöglichkeit auf der Stichstrasse W. (Vorakten Beschwerdeverfahren I, act. 27 und 30; Vorakten Beschwerdeverfahren II, act. 14) Rechnung trägt, wurde den Anträgen auf Aufhebung bzw. Nichtgenehmigung des Erschliessungsplans partiell entsprochen. Eine "Abänderung" des Erschliessungsplans nach Massgabe der von den Beschwerdeführern vorgetragenen Kritik am Erschliessungsplan ist als im Antrag auf Aufhebung bzw. Nichtgenehmigung des Erschliessungsplans mitenthalten zu betrachten.