5. Die zwei Beschwerden in den Verfahren WBE.2021.112 und WBE.2021.119 richten sich gegen denselben Plangenehmigungsentscheid des Vorstehers des BVU vom 23. Februar 2021. Ausserdem decken sich die mit Blick auf die vorinstanzlichen Beschwerdeverfahren erhobenen formellen Rügen teilweise. Bezüglich der zentralen Streitfragen, ob der Inhalt und die Ausdehnung des Erschliessungsplans "W. Nord" rechtmässig sind, liegt beiden Verfahren der gleiche Sachverhalt zugrunde und es stellen sich die gleichen Rechtsfragen. Es gilt nun zu vermeiden, dass in verschiedenen Rechtsmittelverfahren sich widersprechende Urteile ergehen.