Die Vorinstanz habe sodann verkannt, dass drei von fünf Gemeinderäten von Q. bei der Beschlussfassung über den Erschliessungsplan "W. Nord" wegen persönlicher Betroffenheit in den Ausstand hätten treten müssen. Schliesslich seien die vorinstanzlichen Beschwerdeverfahren insofern unfair gewesen, als die Vorinstanz den Augenschein vom 29. April 2020 angeblich wegen der Covid-Pandemie ohne Not in Abwesenheit der Parteien durchgeführt habe, obschon diese Anspruch auf ein mündliches Beweisverfahren hätten.