D. An der öffentlichen Verhandlung vom 27. Januar 2022 im Verfahren WBE.2021.119 hörte sich das Verwaltungsgericht die mündlichen Parteivorträge von D. und dem Gemeinderat Q. respektive dessen Rechtsvertreter an. Im Anschluss an die Verhandlung hat das Verwaltungsgericht beide Fälle beraten und entschieden. -9- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: