14. Am 22. September 2021 informierten B. und C. das Verwaltungsgericht darüber, dass sie sich nicht aktiv an den vorliegenden Beschwerdeverfahren beteiligen würden. 15. Am 24. September 2021 reichte D. Gegenbemerkungen zur Eingabe des Gemeinderats Q. vom 15. September 2021 ein. Im Schreiben vom 30. September 2021 warf er die Frage auf, weshalb die Beigeladenen trotz Verzicht auf eine aktive Teilnahme am Verfahren weiterhin mit Unterlagen -8- bedient würden. Mit Eingabe vom 16. November 2021 äusserte er noch einmal seine Sichtweise und betonte die Wichtigkeit der Durchführung eines Augenscheins vor Ort.