12. Am 23. August 2021 replizierte D. auf die Beschwerdeantwort des Gemeinderats Q., am 31. August 2021 die A. AG auf die Beschwerdeantworten des BVU und des Gemeinderats Q. Die A. AG äusserte obendrein ihr Unverständnis darüber, dass B. und C. zu den Beschwerdeverfahren beigeladen worden seien. 13. Mit Eingabe vom 15. September 2021 wies der Gemeinderat Q. darauf hin, dass gegenwärtig – nach dem Rückzug des letzten – wieder ein Baugesuch für die Parzelle Nr. ccc hängig sei, mit dessen öffentlicher Auflage und Publikation aber bis zum Vorliegen des Entscheids des Verwaltungsgerichts in Sachen Erschliessungsplan "W. Nord" zugewartet werde.