7. Mit Eingabe vom 17. Juli 2021 teilte D. dem Verwaltungsgericht mit, dass sich der Gemeinderat Q. derzeit auf unzulässige Art und Weise darum bemühe, auf der Quartierstrasse W. Ausweichstellen (für den Begegnungsfall LW/PW) zu schaffen, was Gegenstand eines öffentlich aufzulegenden Erschliessungsplans bilden müsste. -7- 8. Am 22. Juli 2021 replizierte D. auf die Stellungnahmen des BVU und des Gemeinderats Q. zu seinem Sistierungsbegehren.