3. Mit Eingabe vom 25. Mai 2021 erneuerte D. seinen Antrag auf Aufhebung des Erschliessungsplans "W. Nord" und stellte zusätzlich Antrag auf Sistierung des vorliegenden Beschwerdeverfahrens bis rechtskräftig feststehe, ob die Parzelle Nr. ccc ganz oder nur noch teilweise in der Bauzone verbleibe, sowie auf Ausarbeitung eines neuen Erschliessungsplans "W. Nord", der eine Kurvenbegradigung ausschliesslich auf der Parzelle Nr. fff vorsehe. 4. Das BVU beantragte am 2. Juni 2021 die Abweisung des Sistierungsbegehrens von D., mit Verweis auf die Erwägungen im angefochtenen Beschwerdeentscheid zum bereits im vorinstanzlichen Verfahren gestellten Sistierungsbegehren.