B. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (Die Höhe der Entschädigung an mich nach Gutdünken des Gerichts. Hinweis: Aufwand für die vorliegende Beschwerde ca. 46 Stunden). C. Dieser Beschwerde ist aufschiebende Wirkung zu gewähren. D. Der Aufhebungsentscheid des Verwaltungsgerichts ist im Amtsblatt zu publizieren. 2. Beschwerdeentscheid des Departements BVU vom 2. März 2021 (BVURA.19.480) A. Der Beschwerdeentscheid des Departements BVU vom 2. März 2021 ist aufzuheben. B. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (Die Höhe der Entschädigung nach Gutdünken des Gerichts).