3. Das BVU, Rechtsabteilung, fällte im Frühjahr 2021 die folgenden, auf den 2. März 2021 datierten Beschwerdeentscheide (Beschwerdeentscheide, BVURA.19.480 und BVURA.19.502): -4- Im Beschwerdeverfahren der A. AG 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Eigentümerschaft der Parzelle Nr. ccc bei ihrer Aussage behaftet und verpflichtet, im Fall der Überbauung des fraglichen Grundstücks einen dem Gemeingebrauch offenstehenden Wendeplatz für Lastfahrzeuge angrenzend an die zur Parzelle führenden Stichstrasse "W." zu erstellen. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.