B. 1. Mit Verwaltungsbeschwerden vom 8. Oktober 2019 und 17. Oktober 2019 fochten D. und die A. AG den gemeinderätlichen Beschluss beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) an und beantragten in der Sache je die Aufhebung des Erschliessungsplans "W. Nord" bzw. dessen Nichtgenehmigung. Die A. AG stellte zusätzlich Eventualantrag auf Ausdehnung des Erschliessungsplanperimeters auch auf den südlichen Bereich (der Quartierstrasse W.) gemäss Abbildung 4 des Planungsberichts. Subeventuell sei die Erschliessung der Parzelle Nr. ccc gemäss bestehendem Fahrwegrecht über die Parzellen Nrn.