2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Kantons. 3. Das MIKA wird angewiesen, der Beschwerdeführerin die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 2'477.30 zu ersetzen. 4. Der Beschwerdeführerin wird nachträglich die unentgeltliche Rechtspflege für das Einspracheverfahren gewährt und ihr Anwalt, Dr. iur. Alexander Schawalder, Rechtsanwalt, Pfrundweg 14, 5000 Aarau, rückwirkend zum unentgeltlichen Rechtsvertreter für das Einspracheverfahren bestellt.