In den ersten Jahren ihres Aufenthalts in der Schweiz dürften sie überdies auch ihr zunächst prekärer Aufenthaltsstatus und die erlittene eheliche Gewalt an einem raschen Spracherwerb und einer frühzeitigen wirtschaftlichen Integration gehindert haben (vgl. dazu auch die hängige parlamentarische Initiative 21.504, wonach Integrationserschwernissen aufgrund erlittener ehelicher Gewalt verstärkt Rechnung getragen werden sollte). Die - 11 -