Weiter bewarb sie sich um ein Praktikum im Pflegebereich, wenngleich sie aufgrund ihrer nach wie vor beschränkten Deutschkenntnisse keinen Praktikumsplatz finden und eine Weiterbildung als Pflegehelferin nicht antreten konnte (MI-act. 423, 431, 496; act. 51). Auch wenn ihre Deutschkenntnisse angesichts ihres langjährigen Aufenthalts eher bescheiden erscheinen, sind wiederholte und ernsthafte Bemühungen zum Spracherwerb dokumentiert und ist ihre schleppende sprachliche Integration auch dem Umstand geschuldet, dass sie Betreuungsaufgaben gegenüber ihren Kindern wahrzunehmen hatte, ihre finanziellen und zeitlichen Ressourcen eingeschränkt waren, sie zunächst die hiesige