- Die der Beschwerdeführerin monatlich ausbezahlte Sozialhilfe reduzierte sich gemäss den Abrechnungen der Sozialen Dienste X. von durchschnittlich knapp Fr. 1'400.00 in den Jahren 2017 und 2018 auf etwas über Fr. 1'000.00 in den ersten acht Monaten des Jahres 2019 (act. 56 ff.). Ein Teil des früheren Sozialhilfebezugs entfiel überdies auf Kinderbetreuungskosten, welche die Erwerbstätigkeit der Beschwerdeführerin in den ersten Jahren ihrer Erwerbstätigkeit überhaupt erst ermöglichte (MI-act. 366).