Fr. 22'717.00 bzw. Fr. 33'559.00 in den Jahren 2018 und 2019 (MIact. 239 ff., 389 ff., 413 f.). Im Jahr 2020 sanken ihre Jahreseinkünfte lediglich geringfügig auf knapp Fr. 30'000.00, wobei hierfür hauptsächlich ein kurzeitiger Verdiensteinbruch im Frühjahr verantwortlich war (MIact. 580 ff.). Ihr kumuliertes Arbeitspensum überschritt in den letzten Jahren trotz zuletzt pandemiebedingter Restriktionen bzw. Kurzarbeit regelmässig das Äquivalent einer 50%-Anstellung (MI-act. 431; act. 50).