SAR 12.315) neu definierte Schwellenwert von Fr. 25'000.00 für die Prüfung einer Verwarnung, welcher erst am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Diesbezüglich ist allerdings festzuhalten, dass die in der VAIR festgehaltenen Schwellenwerte sich auf die langjährige bundesgerichtliche Praxis stützen und deshalb von der Vorinstanz zumindest als Auslegungshilfe beigezogen werden durften (vgl. dazu auch den Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2020.243 vom 25. Februar 2021, Erw. 3.2.1). -6-