C. Mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 1. April 2021 erhob die Beschwerdeführerin beim Verwaltungsgericht des Kanton Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und ersuchte sinngemäss zusammengefasst um die Aufhebung der beiden vorinstanzlichen Entscheide und der Verwarnung sowie eventualiter um die Rückweisung der Sache zur Sachverhaltsergänzung und zum Neuentscheid an die Vorinstanz, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beschwerdegegners. Zudem offerierte sie mehrere Zeugen und beantragte sowohl für das Einsprache- als auch für das Beschwerdeverfahren die Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsverbeiständung bzw. eventualiter deren erneute Beurtei-