A. Die Beschwerdeführerin reiste am 21. August 2003 als Asylbewerberin in die Schweiz ein und verblieb nach der rechtkräftigen Abweisung ihres Asylgesuchs aufgrund fehlender Reisedokumente im Land (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 1 ff.). Am 19. April 2007 brachte sie ihre Tochter B. zur Welt, worauf sie am 14. Februar 2008 den türkischen Staatsangehörigen und damals noch in der Schweiz niedergelassenen Kindsvater C. ehelichte (MI-act. 82 ff.