1. Soweit auf die Beschwerde eingetreten wird, wird diese gutgeheissen und der vorinstanzliche Einspracheentscheid vom 1. März 2021 aufgehoben. Das MIKA wird angewiesen, dem SEM die Erteilung einer neuen Aufenthaltsbewilligung an die Beschwerdeführerin, zusammen mit dem vorliegenden Entscheid, mit dem Antrag auf Zustimmung zu unterbreiten. 2. Die Kosten des Verfahrens vor Verwaltungsgericht gehen zu Lasten des Kantons. 3. Das MIKA wird angewiesen, der Beschwerdeführerin nach Rechtskraft die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 4'500.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu ersetzen. - 29 -