weiterhin ein Antidepressivum verschrieben; die Prognose sei gut (Protokoll S. 36 f., act. 147 f.). Damit ist erstellt, dass die Beschwerdeführerin unter erheblichen psychischen Problemen gelitten hat oder teilweise heute noch leidet bzw. dass bei ihr eine ernstzunehmende psychische Erkrankung ausgebrochen ist, die ursächlich ausschliesslich oder jedenfalls hauptsächlich auf die Verhältnisse im ehelichen Haushalt, d.h. die dargelegten psychischen Oppressionen zurückzuführen ist. Ihr früherer Ehemann hat dies in seiner Zeugenaussage nicht nur nicht bestritten, sondern gab auf die Frage, ob er wisse, wieso seine Frau psychisch krank geworden sei, folgende Antwort: