Nach ihrer Auffassung seien die psychischen Probleme der Beschwerdeführerin wohl ausschliesslich auf die familiäre Situation zurückzuführen; sie hätten sich in der Folge durch Gesprächs- und medikamentöse Therapie, insbesondere aber auch durch die Lösung von der Schwiegerfamilie verbessert. Allfällige weitere Ursachen könne sie nicht völlig ausschliessen, da sie nicht über anamnestische Angaben aus allfälligen früheren Behandlungen (in Serbien) verfüge; sie habe indes keine solchen ausfindig machen können (Protokoll S. 32, act. 141).