Dass die Situation im ehelichen Haushalt zu einer schweren psychischen Belastung bzw. sogar Erkrankung der Beschwerdeführerin führte, legt schon der mit der Beschwerde eingereichte Bericht der Psychiaterin der Beschwerdeführerin nahe, wonach bei dieser eine posttraumatische Belastungsstörung, soziale Phobien und Depressionen diagnostiziert wurden, die auf die Verhältnisse in der Ehe bzw. der Schwiegerfamilie zurückzuführen seien (act. 23 f.; siehe vorne Erw. 5.3.4.1).