den täglichen Bedarf der Beschwerdeführerin betreffen. Mitunter finden sich auch Überweisungen nach bzw. Barabhebungen in Serbien oder solche, die vermutlich kurz vor Flugreisen dorthin getätigt wurden (act. 48, 52, 56 f., 72, 86). Hinzu kommen einige Überweisungen auf ein Sparkonto, lautend auf die Beschwerdeführerin und ihren damaligen Ehemann gemeinsam, im Gesamtumfang von jedoch lediglich Fr. 710.00 (act. 77, 80, 83, 88, 90; vgl. auch Protokoll S. 16, act. 127), wobei zweimal auch jeweils Fr. 100.00 von diesem Konto auf das Lohnkonto der Beschwerdeführerin zurücküberwiesen wurden (act.