dazu habe er sich gegenüber umstehenden Personen wie folgt geäussert: "Die sind einfach überschuldet, und auch in zehn Jahren, da kann man diese Schulden nicht zurückbezahlen" (Protokoll S. 13, act. 124) bzw.: "Jetzt habe ich es ihm richtig gut […] gemacht, […] dass sie nicht allein wohnen können" (Protokoll S. 25, act. 136). Der frühere Ehemann der Beschwerdeführerin äusserte sich anlässlich seiner Zeugenbefragung vom 2. Februar 2022 zu diesem Themenkomplex ausweichend und teilweise widersprüchlich: