Diese Episode hat der ehemalige Ehemann in seiner Zeugenaussage bestätigt mit der Abweichung, wonach er selber "der Bremser" gewesen sei und seine damalige Ehefrau daran gehindert habe, ihre Eltern häufiger zu besuchen (Protokoll S. 51, act. 162). Die abweichende Darstellung des ehemaligen Ehemannes erscheint nicht glaubhaft, da die Beschwerdeführerin nicht nur das Verhalten der Schwiegermutter relativ detailliert und konsistent geschildert hat, sondern auch keine erkennbare Motivation hätte, diese statt den Ehemann zu beschuldigen – zumal dies für die sich stellende Frage, ob eheliche Gewalt vorliegt, ohnehin keinen Unterschied machen würde.