So gab die Beschwerdeführerin an, ihre Schwiegereltern seien dagegen gewesen, dass sie jeden Tag Kontakt mit ihrer eigenen Familie gehalten habe, und hätten immer wieder gesagt: "Du bist jetzt in unserem Haus, du bist jetzt bei uns, du bist nicht mehr zu Hause" (Protokoll S. 7, act. 118). Konkret habe die Schwiegermutter sie sogar während eines Ferienaufenthaltes in Serbien daran gehindert, die nahegelegene Wohnung ihrer eigenen Eltern mehr als einmal pro Woche oder einmal alle zwei Wochen aufzusuchen, und dazu bemerkt: "Es langt nicht, dass du nur zu mir Mutter sagst; du musst das auch spüren" (Protokoll S. 11, act. 122).