Mass versuchten, die Freiheit der Lebensgestaltung der Beschwerdeführerin (und ihres damaligen Ehemannes) einzuschränken: So gab die Beschwerdeführerin an, ihre Schwiegereltern seien dagegen gewesen, dass sie jeden Tag Kontakt mit ihrer eigenen Familie gehalten habe, und hätten immer wieder gesagt: "Du bist jetzt in unserem Haus, du bist jetzt bei uns, du bist nicht mehr zu Hause" (Protokoll S. 7, act. 118).