156). Unterstrichen wird das glaubhafte Bild der von Angst und Hilflosigkeit geprägten Situation im ehelichen Haushalt dadurch, dass die Beschwerdeführerin bei der Schilderung beider näher ausgeführten Vorfälle mit dem Schwiegervater im Gerichtssaal zu weinen begann (Protokoll S. 8 f., act. 119 f.) und ihr die Beantwortung der entsprechenden Fragen im ganzen Verlauf der Parteibefragung sichtlich am schwersten fiel.