Dass im Haushalt allgemein ein Klima der Angst herrschte, wird einerseits durch die weitgehend übereinstimmenden Aussagen der Beschwerdeführerin und ihres früheren Ehemannes betreffend die allgemeinen Charakterzüge bzw. Verhaltensweisen des Schwiegervaters weiter untermauert. So bezeichnete die Beschwerdeführerin die Ausdrucksweise ihres früheren Schwiegervaters anlässlich ihrer Parteibefragung vom 2. Februar 2022 wiederholt als "aggressiv" (Protokoll S. 8 ff., 19 und 23, act. 119 ff., 130 und 134) und unterstrich dies mit Imitationen seiner Mimik und Gestik (Protokoll S. 10 und 23, act.