Dass dieser ihn als Kind – wie die Beschwerdeführerin zu wissen angab (Protokoll S. 26, act. 137) – geschlagen habe, bestritt er zwar, gab aber an, dass der Vater ihm durch psychischen Druck eine solche "Angst eingejagt" habe, dass er sich auch heute noch "gewisse Sachen nicht zutrauen" könne. Mit diesen Umständen erklärte er auch, wieso er sich nicht gewehrt habe, als der Vater ihm und seiner damaligen Ehefrau – der Beschwerdeführerin – den Schlafzimmerschlüssel weggenommen habe (Protokoll S. 45 f., act. 156 f.).