Er habe "nicht den ganzen Tag beobachten [können], was sie [die Beschwerdeführerin] macht" bzw. "ob sie wirklich alles geputzt […] oder gewaschen" habe (Protokoll S. 43 f., act. 154 f.). Diese Aussagen verstärken die Glaubhaftigkeit der Darstellung der Beschwerdeführerin, wonach von dieser erwartet worden sei, einen Grossteil der Haushaltsarbeiten zu übernehmen bzw. wonach der Schwiegervater sie vorrangig als billige Putzhilfe und Köchin betrachtet habe.